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Das was Google auf seiner Webseite macht (und manch andere Unternehmen ebenfalls) ist aber laut einer EU-Richtlinie nicht zulässig. In der EU besteht nämlich eine sogenannte Impressiumspflicht. Diese gilt auch für Webseiten. Wenn solch eine Nachlässigkeit (bzw. Feigheit vor eventueller Kritik) jemand bei der EU zur Anzeige bringt, gibts empfindliche Abstrafungen.
@mato
Genau so sehe ich die Sache ebenfalls. Das was Avast hier zur Zeit abzieht hat absolut kein Niveau und bringt diesem Unternehmen sicher erheblichen Schaden.
Es wäre ja alles noch einigermaßen zu entschuldigen wenn es sich bei dieser SW um irgendein kleines Tool handlen würde, welches kaum jemand wirklich braucht und was es frei im Netz zum Download gibt. Aber hier geht es immerhin um Spitzensoftware im Bereich Computerschutz, worauf man sich 100pro verlassen muss, vor allem wenn diese SW in Unternehmen eingesetzt wird. Da gelten dann schon ganz andere Regeln. Was ist wenn solche schweren Bugs, wie hier teilweise berichtet, das Netzwerk eines großen Unternehmens lahm legt und vom Support ist wochenlang keine Lösung in Sicht?
Und wenn man zu diesem Murks dann kritische Bemerkungen macht, ist das doch wohl mehr als berechtigt.