Guten Tag zusammen,
meine Frage bezieht sich wie die Überschrift schon angibt zur Rechtslage im Bezug auf Anmeldedaten…
Habe vor kurzem in unserer Firma Avast als Virenprogramm eingeführt, bin damit auch voll zufrieden nutze es auch privat.
Genutzt wird Avast Pro Antivirus, und Avast EasyPass und um dieses geht es in meiner Anfrage.
Mein Chef (Ist nicht so vertraut mit Computerdingen) fragte wie es denn Rechtlich darum steht wenn, trotz geschützten (von EasyPass) Anmeldedaten diese gehackt,
bzw. geklaut werden. Und sagen wir mal dann das Bank- Konto leer ist, wer dafür haftbar gemacht werden kann?
Bedanke mich schon mal für Eure/Ihre Antworten.
Gruß Heinrichs, Moritz- Emil